Werden unsere Daten zum Training von KI-Modellen genutzt?
Nicht von uns und nicht vom Anbieter des Sprachmodells; beides steht in den Verträgen. Für zwei Zusatzdienste sagen wir das nicht zu: Die Websuche darf Suchbegriffe nach ihren Nutzungsbedingungen auch zum Training verwenden. Für das Diktat sagen wir es erst zu, wenn wir es vertraglich belegen können.
Wie lange wird gespeichert?
Dateien und Verläufe liegen in Ihrem Arbeitsplatz, solange Ihre Kanzlei Sachbearbeiter nutzt; Datenbank und Arbeitsplätze sichern wir täglich. Das Sprachmodell speichert nach einer Anfrage grundsätzlich nichts, mit den Ausnahmen aus Schritt 03. Der Diktatdienst bewahrt Eingaben bis zu 30 Tage auf, der E-Mail-Dienstleister E-Mails 30 Tage. Anmeldungen vermerken wir mit Zeitpunkt, IP-Adresse und Browserkennung, den Verbrauch ohne Inhalte. Jede Übertragung an DATEV vermerken wir dauerhaft. Die Protokolle unserer Dienste enthalten Aufrufe an DATEV mit Werkzeug, Ergebnis und gegebenenfalls der Kennung des Mandanten, ohne die abgerufenen Inhalte, und, wenn Ihre Kanzlei die Websuche nutzt, deren Suchbegriffe und aufgerufene Adressen; eine feste Löschfrist für diese Protokolle gibt es noch nicht. Sicherungen auf dem Server löschen wir nach 14 Tagen; werden Sicherungen ausgelagert, bleibt ein Stand bis zu etwa sechs Monate erhalten.
Gehen Mandantendaten in die USA?
Von den Diensten auf dieser Seite schickt nur die Websuche Inhalte aus Ihrem Arbeitsplatz in die USA, und nur, wenn Ihre Kanzlei sie wünscht. E-Mails der Verwaltung und die Zahlungsabwicklung übermitteln Daten in die USA, aber keine Inhalte aus Arbeitsplätzen. Die Anbieter von Sprachmodell und Diktat verarbeiten nach ihren Verträgen vorrangig in der EU. Die Beschreibung der Maßnahmen des Sprachmodell-Anbieters nennt aber für bestimmte Modelle Rechenzentren in den USA, und eine Zusage nur für die EU liegt uns für unser Modell nicht vor. Übermittlungen in Drittländer erlauben beide Verträge nur unter den Voraussetzungen der DSGVO. Außerdem hat der Arbeitsplatz Zugang zum Internet; Befehle, die der Sachbearbeiter dort ausführt, laufen ohne Karte.
Wer sieht unsere Daten?
Jedes Mitglied arbeitet in seinem eigenen Arbeitsplatz. Wir nehmen Inhalte aus Arbeitsplätzen nicht aus eigenem Antrieb zur Kenntnis, sondern nur, soweit Betrieb, Sicherheit oder die Behebung eines Fehlers es erfordern oder Sie es anfordern. Die Dienste auf dieser Seite erhalten jeweils den beschriebenen Teil.
Was tun Sie, wenn eine Behörde Daten verlangt?
Verpflichtet uns eine behördliche oder gerichtliche Anordnung, Daten Ihrer Kanzlei herauszugeben, informieren wir Sie vorab, soweit das zulässig ist, und geben nur heraus, wozu wir verpflichtet sind (§ 8 der Verschwiegenheitsvereinbarung). Anordnungen an unsere Dienstleister richten sich nach deren Sitz und Verträgen; wer sie sind und wo sie sitzen, steht in Anlage 2 zum AV-Vertrag, die Sie vorab anfordern können.
Handelt der Sachbearbeiter ohne Freigabe?
In seinem Arbeitsplatz arbeitet er selbständig: Er liest und schreibt Dateien, führt Befehle aus, rechnet und entwirft Texte und Tabellen. Der Arbeitsplatz hat Zugang zum Internet, und auch Befehle, die das Internet erreichen, laufen ohne Karte. Verbindungen wie DATEV oder die Websuche ruft er über die Karte auf; lesende Aufrufe laufen ohne Karte, sobald Sie Lesen dauerhaft erlaubt haben. Schreibende Aufrufe wie ein Buchungsstapel fragen jedes Mal. In DATEV festschreiben, löschen oder Mandanten anlegen kann er nicht.
Brauchen wir einen eigenen Server?
Nein. Sachbearbeiter läuft gehostet, Sie arbeiten im Browser. Für die Anbindung an DATEV installiert Ihr IT-Partner bei einer DATEV-Installation in der Kanzlei ein Programm des Schnittstellenpartners; bei DATEVasp und DATEV SmartIT kann die Anbindung ohne dieses Programm erfolgen. Die Einrichtung kann einige Tage dauern.
Wie schnell erfahren wir von einer Datenpanne?
Der AV-Vertrag verpflichtet uns, Ihnen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich zu melden, spätestens 48 Stunden, nachdem sie uns bekannt geworden ist, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit bekannt. Ihre eigene Frist gegenüber der Aufsichtsbehörde beträgt 72 Stunden (Art. 33 Abs. 1 DSGVO).
Was passiert mit unseren Daten, wenn wir kündigen?
Sie können zum Ende jedes Abrechnungsmonats in Textform kündigen. Rückgabe und Löschung regelt § 10 des AV-Vertrags: Innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende können Sie die Dateien aus Ihren Arbeitsplätzen anfordern, danach löschen wir die Daten Ihrer Kanzlei, soweit keine Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Ein fertiges Werkzeug für die Herausgabe gibt es noch nicht; die Dateien stellen wir Ihnen auf Anforderung zusammen. Den Vermerk über Übertragungen an DATEV bewahren wir zum Schutz vor doppeltem Senden dauerhaft auf, und für die Protokolle unserer Dienste gibt es noch keine feste Löschfrist. Sicherungen laufen mit ihrer Frist ab. Die Löschung bestätigen wir auf Wunsch in Textform.
Brauchen wir die Einwilligung unserer Mandanten?
Das ist offen. § 62a Abs. 5 StBerG verlangt sie, wenn eine Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat dient. Ob das beim Einsatz von KI greift, hält die Bundessteuerberaterkammer in ihren FAQ „KI im steuerberatenden Berufsstand“ (Stand 27.01.2026, S. 19 f.) für nicht zweifelsfrei. Sie hält es für wichtig, vor der Eingabe sensibler Mandantendaten die Einwilligung einzuholen, andernfalls Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Die Entscheidung liegt bei Ihrer Kanzlei; nach unserer Verschwiegenheitsvereinbarung holt sie eine erforderliche Einwilligung selbst ein.
Stand 29.09.2026. Verbindlich sind die Verträge mit Ihrer Kanzlei.